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Anwalt in 1010 Wien
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„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des anderen zu verstehen.“
(Henry Ford, * Juli 1863, † April 1947; Industrieller, Gründer des Automobilherstellers Ford Motor Company)

Informationsaufnahme

In der Medizin versteht man unter Anamnese das professionelle Erfragen von medizinisch relevanten Informationen durch den Arzt. Die Anamnese ist essentiell, um eine Diagnose stellen zu können und auf deren Grundlage über die für den Heilungserfolg optimale Behandlung zu entscheiden.

Durchaus vergleichbar verhält es sich bei Rechtsberatung und Parteienvertretung. Ohne einfühlsame und gewissenhafte Informationsaufnahme ist eine erfolgreiche Interessenvertretung nicht möglich. Schon beim ersten Kontakt zwischen dem Klienten und seinem Rechtsanwalt spielt das wechselseitige Kennenlernen eine besondere Rolle. Im Gespräch mit dem Klienten muss der Rechtsanwalt alle Umstände von rechtlicher Bedeutung hinterfragen und sich ein Gesamtbild verschaffen, um auf Grundlage des abgeklärten Sachverhalts den Klienten optimal beraten und vertreten zu können.

Tipps und Empfehlungen

Für ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit. Schildern Sie mir Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen. Ich gebe Ihnen im Zuge des Gesprächs eine fundierte Einschätzung, Tipps und Empfehlungen, auf welchem Wege Sie zu der für Sie vorteilhaften Lösung gelangen.

Rufen Sie mich doch einfach an und vereinbaren Sie mit mir ein Beratungsgespräch.

Rechtskosten

Rechtsvorschriften (Tarif, RATG, NTG)

Bei Ausübung seiner Tätigkeit hat der Rechtsanwalt einen strengen gesetzlichen Sorgfaltsmaßstab zu beachten. Einschlägige Rechtsvorschriften bestehen auch zur Höhe des Honorars.

Bemessungsgrundsätze und Honoraransätze für anwaltliche Leistungen legt in erster Linie das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) fest, für bestimmte Arten von Leistungen das subsidiär zur Anwendung gelangende Notariatstarifgesetz (NTG).

Grundsätze ergeben sich ergänzend aus den Allgemeinen Honorar-Kriterien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, ferner aus den Standesrichtlinien.

Vereinbarung

Der Rechtsanwalt und die von ihm vertretene Partei können das Honorar aber auch frei vereinbaren. In Betracht kommt etwa eine Entlohnung nach Zeitaufwand. Jedenfalls setzt das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und der von ihm vertretenen Partei Transparenz und Fairness auch bei der Honorarverrechnung voraus.

Information

Gesetzestexte RATG, NTG, abrufbar auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter www.rechtsanwaelte.at.

Broschüre „Mein Recht ist kostbar“ Eine Information der Österreichischen Rechtsanwälte, abrufbar unter http://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/broschuere-rechtsanwaltshonorar.

Linkliste für Rechtsauskünfte, abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz unter www.justiz.gv.at.

Allgemeine Auftragsbedingungen

Gemäß berufsrechtlichen Vorschriften, bei Aufträgen von Konsumenten überdies nach dem Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014 ist jeder in Österreich tätige Rechtsanwalt dazu gehalten, bei Übernahme eines neuen Auftrages den Mandanten über die Auftragsbedingungen schriftlich zu informieren. Dazu kommen jene Informationspflichten, welche gemäß der mit 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung bestehen.

Allgemeine Auftragsbedingungen zum Download.