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„Eine gute Rede ist eine Ansprache, die das Thema erschöpft, aber keineswegs die Zuhörer.“
(Winston Churchill, * November 1874, † Jänner 1965; bedeutendster britischer Staatsmann)

Rechtsvorschriften werden in der Zivilgesellschaft, aber selbst in juristischen Fachkreisen oft als schwer verständlich empfunden. Gerade Rechtsmaterien, die besonders viele Menschen unmittelbar betreffen, wie das Sozialversicherungsrecht oder das Wohnrecht, sind oft nur noch Fachleuten zugänglich.

Das sollte nicht so sein.

Erstrebenswert ist vielmehr, dass jedermann die ihn betreffenden Rechtsnormen leicht verstehen kann. Diese Zielsetzung verfolgen zwei hochkarätig besetzte Wiener Arbeitsgruppen, einerseits die Arbeitsgruppe „Perspektiven der Rechtsetzung“, ferner die von Mag. Andreas Grieb (Rechtsmittelrichter in Bestandsachen am Landesgericht für ZRS Wien) und von Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Kahlig (Vorstand des Instituts für Rechtsinformatik und Wohnrechtsanalysen) ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Perspektiven der Rechtsetzung im Wohnrecht“. Die aktive Mitarbeit in diesen Arbeitsgruppen, um meine Erfahrungen und Überlegungen aus anwaltlicher Sicht einzubringen, ist mir ein persönliches Anliegen.

Darüber hinaus gebe ich mein Expertenwissen gerne auch als Vortragender oder im Rahmen von Diskussionsrunden weiter; dies insbesondere zu Themen des Vertrags- und Unternehmensrechts, ferner in Bezug auf Abstammungssachen (Vaterschaft, Kuckuckskindfälle). Vielmaliger Referent bin ich des Weiteren auf dem an der Universität Salzburg jährlich stattfindenden Internationalen Rechtsinformatik Symposion (IRIS), der größten und bedeutendsten wissenschaftlichen Tagung in Österreich und Mitteleuropa auf dem Gebiet der Rechtsinformatik.

Vorgetragen habe ich beispielsweise zu den folgenden Themen:

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